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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Anmeldung
Die allgemeinen Bedingungen sind integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und yoyobike. Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten notwendig. Mit der Buchung anerkennt der Kunde die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden ausschliesslich durch diese geregelt, vorbehalten sind abweichende schriftliche Vereinbarungen. Mit der Annahme durch den Veranstalter, erhält der Reiseteilnehmer eine schriftliche Bestätigung der Leistungsvereinbarungen. Bei allen vermittelten Arrangements ( Flüge etc. ) gelten die Vertrags- und Geschäftsbedingungen der zuständigen Unternehmen.
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| Finanzen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung ist innert 14 Tagen eine Anzahlung von 20 % der Reisekosten je Teilnehmer zu bezahlen. Spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ist der Restbetrag fällig. Bei kurzfristigen Buchungen und bei Beträgen unter Fr. 300.- bzw. Euro 200.- pro Person sind die Kosten nach Eingang der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Ergibt sich bei einer Doppelzimmerbuchung eine Einzelbelegung, wird diese in Rechnung gestellt.
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| Leistungen
Auf der Grundlage der Beschreibungen im Internet oder der jeweils gültigen Prospekte ergibt sich der Umfang der Leistungen ausschliesslich aus der schriftlichen Reisebestätigung. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
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| Annullierung durch den Teilnehmer
Vor der Durchfühung ist ein Rücktritt vom Vertrag jederzeit möglich. Die Annullierung muss schriftlich erfolgen. Für die im Vorfeld erbrachten Leistungen und Aufwendungen sowie für die Platzreservation müssen folgende Pauschalen des Gesamtpreises entrichtet werden: bis 30 Tage vor Antritt 20 %, 29 - 15 Tage vor Antritt 50 %, 14 - 8 Tage vor Antritt 75 % , 7 - 1 Tag vor Antritt 90 %, am Anreisetag und bei Nichterscheinen 100 %. Die minimale Annullationsgebühr beträgt Fr. 60.- bzw. Euro 40.- Der zurücktretende Teilnehmer kann eine Ersatzperson stellen, sofern diese den besonderen Anforderungen der gebuchten Veranstaltung genügt, werden keine Rücktrittsgebühren erhoben. Es wird eine Bearbeitungspauschale von Fr. 40.- bzw. Euro 25.- in Rechnung gestellt. Bei Abbruch der Reise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht erbrachter Leistungen. Wir empfehlen dringend eine Reise- Rücktritts- Versicherung.
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Rücktritt durch den Veranstalter
Wird die Mindest- Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn die Vereinbarungen annullieren. Die geleisteten Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Aus wichtigen organisatorischen oder personellen Gründen kann yoyobike jederzeit eine Veranstaltung absagen oder abbrechen. In diesem Fall hat der Teilnehmer Anspruch auf alle nicht erbrachten Leistungen, abzüglich Stornierungskosten. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen der Reise oder eines anderen Anlasses auf Grund einer Falscheinschätzung seiner Leistungsfähigkeit oder Gesundheit nicht gewachsen, kann der Veranstalter fristlos vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Teilnehmer seiner Zahlungverpflichtung nicht fristgemäss nachkommt oder trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört, kann er durch den Veranstalter, ohne Anspruch auf Schadenersatz, von der Reise jederzeit ausgeschlossen werden. Er ist für die Heimreise selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis.
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Haftung und Haftungsausschluss des Veranstalters
Für die Erbringung der vereinbarten Leistungen, die sorgfältige Vorbereitung der Reise, die gewissenhafte Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger, die Richtigkeit und das vollständige Erbringen der vereinbarten Leistungen haftet der Veranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mountainbiking ein erhöhtes Risiko in sich birgt. Die Teilnahme an allen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. yoyobike und deren Tourguides übernehmen keine Haftung für Verletzungen und Unfälle und für Schäden an Sportgeräten. Sich gegen alle auftretenden Risiken zu versichern, ist ausdrücklich Sache des Teilnehmers. Wir empfehlen dringend Versicherungen für Reisegepäck (Diebstahl, Beschädigung usw.), Unfall, Krankheit, Bergung / Rückführung und Haftpflicht abzuschliessen. Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir zudem eine Assistance-/ Unfallversicherung. Auf sämtlichen Mountainbike- Reisen besteht Helmpflicht. Bei Missachtung behält sich der Veranstalter den Ausschluss des Teilnehmers vor. Insbesondere wegen Witterungseinflüssen und der persönlichen Leistungsfähigkeit der Teilnehmer kann der Veranstalter nicht garantieren, dass die Reise genau nach Programm durchgeführt werden kann. Zum Zeitpunkt der Routenplanung erfolgte die Ausarbeitung der Touren unter Einhaltung des gültigen Strassenverkehrsrechtes. Für spätere Änderungen kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung bei Sachschäden ist auf das 2 - fache des Reisepreises beschränkt. Für die Leistungen Dritter ( z.B. Hotels usw. ) tritt yoyobike nur als Vermittler auf und kann keine Haftung für deren Qualität und Einhaltung der vereinbarten Leistungen übernehmen. Unter Vorbehalt des Gewitterrisikos oder eines massiven Wetterumbruches im Hochgebirge werden die Touren bei jedem Wetter durchgeführt. Müssen Touren wetterbedingt abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. yoyobike bietet, sofern im Leistungsumfang enthalten, den Gepäcktransport und nur im Ausnahmefall eine Personenbeförderung ( 1 Person ) im Begleitfahrzeug an. Spezielle Anfahrten, die wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder zur Beförderung spezieller Ersatzteile notwendig sind, gehen zu Lasten des Teilnehmers. yoyobike behält sich vor, bei weniger als 6 Personen pro Level, zwei Leistungsgruppen zusammenzulegen.
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Reiseformalitäten / Gesundheit
Der Reisende ist für die An- / Abreise und die Einhaltung der Pass- und Visa- Vorschriften sowie für die vorgeschriebenen Impfungen selbst verantwortlich. Allfällige Aufwendungen und Nachteile bei Nichteinhaltung gehen zu seinen Lasten. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass gesundheitlich keine Bedenken gegen eine Teilnahme an den Aktivitäten bestehen.
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Aufzeichnungen
Alle Routen werden unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand von yoyobike exklusiv geplant und rekognosziert. Die Streckenführung ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Angebotes. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass von den Touren keine Wegaufzeichnungen gemacht und weitergegeben werden dürfen. Das Mitführen sämtlicher GPS - fähiger Geräte ist nicht gestattet. Der Veranstalter kann bei Missachtung dieser Regelung vom Ausschluss eines Teilnehmers Gebrauch machen ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung nicht erbrachter Leistungen besteht.
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Photos
Die während einer Veranstaltung aufgenommenen Bilder von Teilnehmern dürfen ( ohne deren Gegenbericht während dem Anlass ) von yoyobike für die Website, Drucksachen, Berichte, Reportagen, Dokumentationen und Werbung verwendet werden. Die Erstellung, Verwendung und Weitergabe von Bildkopien aus der Website und Webalben ( z.B. für Reiseberichte, private Websiten, Reportagen, öffentliche Photoalben, Internetforen, Bücher, Magazine, CD / DVDs usw. ) sind ohne schriftliche Genehmigung im Voraus nicht gestattet. Bewilligte Regelungen und Veröffentlichungen sind yoyobike vor der Weitergabe zum Gegenlesen und zur schriftlichen Freigabe vorzulegen. Die Quelle und der Verweis auf yoyobike.ch erlebnisreisen & technikschule sind immer anzugeben. Es dürfen keine Rechte Dritter betroffen sein.
Allgemeines
Beanstandungen müssen sofort vor Ort gemeldet werden, damit die zuständige Person für die Behebung des Mangels besorgt sein kann. Ersatzansprüche sind spätestens 30 Tage nach der Rückkehr schriftlich geltend zu machen. Änderungen von Programmleistungen und Preisen sowie das Berichtigen von Irrtümern und Druckfehlern sind ausdrücklich vorbehalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu kollegialem Verhalten gegenüber der Gruppe und akzeptiert demokratisch gefällte Entscheidungen. yoyobike kann im Interesse der Gruppe oder wenn die Durchführbarkeit der Reise gefährdet ist, von einem Ausschluss eines Teilnehmers Gebrauch machen.
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| 8 Jahre |
erlebnisreisen & technikschule |
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